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WKN

Bau- und Leistungsbeschreibung

 

 

1. Planung

1.1

Im Festpreis enthalten sind alle Entwurfspläne, dass Erstellen des Bauantrages mit Plänen und technischen Nachweisen. Die Eingabepläne inklusive der behördlichen Baubeschreibung werden der Baubehörde zugeleitet.

1.2

Die ENEV-Berechnung Stand 2016 ist ebenfalls im Festpreis enthalten.

2. Rohbauarbeiten

2.1 Baustelleneinrichtung

2.1.1 Sträucher im Baubereich bis zu 5 cm Stammdurchmesser werden beseitigt und abgefahren.

2.1.2 Baustrom und Bauwasser, für dass sich auf dem Grundstück eine Anschlussmöglichkeit befinden muss, wird eingerichtet. Der Verbrauch ist bis zur Übergabe enthalten.

2.1.3 Während der Bauphase wird ein Bau-WC aufgestellt, die Kosten trägt die WKN-Wohnbau.

2.1.4 Die Baustelle wird ausgewinkelt, und die Baugrube durch Setzen des Schnurgerüstes dem Bauherrn zur Baufreigabe kenntlich gemacht.

2.2 Erdarbeiten

2.2.1 Vorhandener Humus wird auf einer für den Baubetrieb notwendigen Fläche abgehoben und seitlich gelagert.

2.2.2 Baugrube der Bodenklassen 3-5 (leicht, mittelschwer und schwer lösbarer Boden) wird ausgehoben und das Material seitlich gelagert.

2.2.3 Nach Fertigstellung des Kellergeschosses werden die Arbeitsräume bis zur ursprünglichen Geländehöhe mit geliefertem Bergkies hinterfüllt und verdichtet.

2.2.4 Das übrige Erdreich und der Humus werden bis zur ursprünglichen Geländehöhe grob einplaniert.

2.2.5 Überschüssiges Erdreich wird abgefahren.

2.3 Kellersohle (wasserundurchlässig)

2.3.1 Die Bodenplatte besteht aus WU-Beton mit Fugenband auf einer Rollkiesschicht, und wird rau abgezogen. In die Bodenplatte wird ein Fundamenterder nach VDE-Vorschrift eingelegt.

2.4 Kellerwände (wasserundurchlässig)

2.4.1 Die Kelleraußenwände werden 24,0 cm stark in zweiseitiger Schalung betoniert (WU-Beton, Schalungsrau). Der Übergang von Bodenplatte zu den Kelleraußenwänden wird ein Fugenband eingebaut.

2.4.2 Zusätzlich wird an den Umfassungswänden eine entsprechende Perimeterdämmung, 12 cm (Wärmedämmung) angebracht.

2.4.3 PVC-Lichtschächte max. Größe 130/100/40 cm. Die begehbaren Gitterrostabdeckungen sind mit Abhebsicherung versehen.

2.4.4 Die Rohbauhöhe des Kellergeschosses wird nach Plan ausgeführt. (ca. 2,53 m)

2.5 Geschoßwände

2.5.1 Die Außenwände der Wohngeschosse werden mit 36,5 cm starken UNIPOR-Ziegel W09 gemauert.

2.5.2 Die Innenwände werden mit Leichtziegel gemäß Plan gemauert.

2.5.3 Die Rohbauhöhe bei Wohngeschossen wird nach Plan ausgeführt. (ca. 2,64 m)

2.6 Geschoßdecken

2.6.1 Die Decken werden als massive Stahlbetondecken (Filigrandecken), in der statisch erforderlichen Stärke örtlich betoniert.

2.6.2 Alle Dachschrägen und alle Decken im ausgebauten Dachgeschoß erhalten eine Rigipsdecke, gespachtelt und weiss gestrichen.

2.7 Kamin

2.7.1 Es wird ein zweizügiger, raumluftunabhängiger Kamin (Querschnitt gemäß Plan) mit Schamotteinsatz und Isolierung eingebaut.

2.7.2 Bei einer Gasheizung besteht die Möglichkeit den Kamin zu trennen. Hier wird ein Skobifix Systemkamin für die Gastherme verwendet.

2.8 Treppen

2.8.1 Zum Speicher führt eine 3-teilige wärmegedämmte Bodentreppe aus Fichtenholz mit Schutzgeländer.

2.8.2 Als Geschoßtreppen werden freitragende Massivholztreppen Modell „VARIO“ mit wandseitig schalldämmender Lagerung und tragendem Geländer eingebaut; Holzart Buche bunt, stabverleimt. Austrittstufe mit Stirnseitiger Deckenblende in der Breite des Treppenlaufes. Stufenstärke 45 mm; 1 Laufbreite 950 mm; Geländerstab Metallstab matt Alu mit Scheibe 6152; Handlauf aus Buche Rechteck 8100; Pfosten aus Buche Rechteck 7100; Abschlussgeländer soweit erforderlich.

2.9 Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten

2.9.1 Dachform und Dachneigung werden nach Plan ausgeführt. Der Kniestock beträgt 1,00m gemauert bei Satteldächern.

2.9.2 Zimmermannsmäßig abgebundener Pfettendachstuhl aus Nadelholz.

2.9.3 Die überstehenden Sparren und Pfetten sind fein gehobelt.

2.9.4 Das Unterdach erhält eine Rauschalung, Konterlattung, Lattung und Dachpfannen.

2.9.5 Die Traufschalung wird mit N+F Brettern erstellt.

2.9.6 Die Dacheindeckung erfolgt mit Harzer- o. Taunus-Pfannen „Plus“ Fab. Braas mit 30 Jahren Herstellergarantie.

2.9.7 Preisgleiche Alternative: Die Dacheindeckung erfolgt mit Ton-Flachdachpfannen der Firma Creaton; Farbe gemäß örtlicher Vorschrift.

2.9.8 Die Dacheindeckung wird mit einer Sturmverklammerung versehen.

2.10 Spengler- und Schlosserarbeiten

2.10.1 Alle Dachrinnen, Regenfallrohre und Kaminbleche werden in Roofinox (Edelstahloptik) oder Titanzink ausgeführt.

2.10.2 Fensterbleche sind aus Edelstahl EV1.

2.10.3 Der Kamin wird vollständig mit Roofinox (Edelstahloptik) oder Titan verkleidet.

2.10.4 Kleintierschutzgitter aus Titan.

2.11 Balkon

2.11.1 Französische Geländer: Ausführung in massiven Eisenrundstäben, feuerverzinkt.

3. Ausbauarbeiten

3.1 Fenster

3.1.1 Alle Fenster und Fenstertüren sind Kunststofffenster 3-fach verglast innen und aussen weiß, ohne Sprossen. Fensterolive weiß o. alufarben. Dreifach-Wärmeschutzverglasung.

3.2 Kellerfenster

3.2.1 Kunststoff-Leibungsfenster mit Dreh-Kipp-Flügel und Dreifach-Wärmeschutzverglasung.

3.3 Haustüre

3.3.1 Mehrschichtverleimte Trend-Haustüre aus Holz. Farbe weiß o. RAL-Farbe. Preisgleiche Alternative: Hochwärmegedämmte Aluminium-Haustüre aus thermisch getrennten Profilen.

3.4 Innentüren

3.4.1 Alle Innentüren (Mittellage besteht aus Röhrenspanplatten) und Türrahmen in den Wohngeschossen sind aus hochwertigem Naturholzfurnier in weiss, Ahorn, Buche oder Eiche hell.

3.4.2 Die Innentüren sind mit einer Drückergarnitur der Firma Hoppe und einem Buntbartschloss ausgestattet.

3.5 Rolläden

3.5.1 Alle Fenster und Fenstertüren in den Wohngeschoßen erhalten geschlossene Wärmegedämmte Ziegelrollädenkästen mit Kunststoff-Rolläden und unter Putz liegenden Gurtwickelkästen. WC, AR, WF und Treppenhaus erhalten keinen Rollo.

3.6 Be- und Entwässerung

3.6.1 Sämtliche Kalt- und Warmwasserleitungen ab Wasseruhr bis zu den jeweiligen Objekten innerhalb des Hauses sind aus Edelstahlrohren. Alle Rohrleitungen werden schalldämmend aufgehängt. Ein Feinfilter und Druckminderer wird eingebaut.

3.6.2 Abwasserleitungen sind aus Kunststoff (HT-Rohre).

3.6.3 Der Kanal ist sowohl bei Mischsystem als auch bei Trennsystem bis best. Kontrollschacht (max. 5 lfdm) enthalten.

3.6.4 In Küche und Bad Anschlüsse für Warm- und Kaltwasser.

3.6.5 Im Gäste-WC Anschluss für Warm- und Kaltwasser.

3.6.6 In der Küche Anschluss und Ablauf für Spüle und Geschirrspüler.

3.6.7 Im Kellerwaschraum Anschluss für Kalt- und Warmwasser und für Waschmaschine.

3.6.8 Eine winterfeste Außenwand-Wasserzapfstelle für den Garten.

3.6.9 Revisions-, Kontroll- oder Sickerschächte sind im Festpreis nicht enthalten! Sollte hier für die Entwässerung etwas gefordert sein oder vom Kunden gewünscht werden entsteht dadurch ein Mehrpreis.

3.7 Sanitärausstattung:

3.7.1 Alle Sanitärobjekte nach Wahl des Bauherrn in weiß oder normalfarben.

3.7.2 Badewanne insgesamt 1 mal:

1 Saniform-Plus-Advantage-Stahlbadewanne 170 x 75 cm mit Exentergarnitur für Ab- und Überlauf
1 Gitterseifenkörbchen 130 x 90 mm
1 Wannengriff „Solo“ 300 mm verchromte Aufputz-Eingriff-Mischbatterie mit Brausegarnitur (Fabrikat Hansa-Mix o. Talis S)

3.7.3 Brausewanne insgesamt 1 mal:

1 Sanidussch-14-Advantage-Stahlbrausewanne, 90 x 90 cm
1 Unterputz-Eingriff-Brausebatterie Talis S
1 „UNICA S“ Wandstange 900 mm, Brauseschlauch 1600 mm, und Handbrause „CROMA 2JET“
1 Eck-Gitterseifenkörbchen 228 x 60 x 176 mm 1 Handtuchhalter 60 cm, „Solo“

3.7.4 Waschtisch insgesamt 1 mal:

1 Waschtisch Laufen Pro A 65 cm
1 Waschtisch-Einhandbatterie Talis S.
1 Handtuchhalter zweiteilig „Solo“ 461 mm Ausladung
1 Spiegel aus Kristallglas 60 x 80 cm

3.7.5 Klosett insgesamt 2 mal:

1 Tiefspülklosett Laufen Pro als Wand-WC mit Unterputzspülk. Mit Stop-Spül-Taste
1 Kunststoffsitz mit Deckel Pro Standard
1 Papierroller „Solo“

3.7.6 Handwaschbecken insgesamt 1 mal:

1 Handwaschbecken Laufen Pro A, 450 mm
1 Waschtisch-Einhandbatterie Talis S.
1 Handtuchhaken „Solo“
1 Spiegel aus Kristallglas 60 x 80 cm

3.7.7 Ausgussbecken insgesamt 1 mal:

1 Ausgussbecken glasiert 505 x 330 mm mit Europa Z-Wand-Spültischarmatur schwenkbar.

3.8 Elektroinstallation:

3.8.1 Zählerschrank mit Verteilung gemäß VDE-Vorschriften und TAB (Technische Anschlussbedingungen) der Landesversorger. Abdeckungen der Schalter und Steckdosen Fabrikat Busch und Jäger weiß.

3.8.2 Heiz- und Waschraum

1 Schalter
1 Steckdose
1 Lampenauslass
1 Anschluss für Gasbrenner
2 Anschlüsse für Umwälzpumpen
1 Heizungsnotschalter
1 Steckdose für Waschmaschine
1 Steckdose für Wäschetrockner

3.8.3 Kellerraum 1, 2 und 3 je:

1 Schalter
3 Steckdose
1 Lampenauslass

3.8.4 Diele KG (Treppe):

2 Schalter
1 Lampenauslass

3.8.5 Flur EG (Treppe):

2 Schalter
1 Steckdose
1 Lampenauslass

3.8.6 Gallerie OG (Treppe):

2 Schalter
1 Steckdose
1 Lampenauslass

3.8.7 Wohnzimmer:

2 Schalter
6 Steckdose
2 Lampenauslass
1 Leerrohr mit Kabel und Dose für TV
1 Leerrohr mit Kabel und Dose für Telefon
1 Raumthermostat

3.8.8 Esszimmer:

1 Schalter
3 Steckdose
1 Lampenauslass
1 Raumthermostat

3.8.9 Küche:

2 Schalter
4 Steckdose
2 Lampenauslass
1 Steckdose für Geschirrspüler
1 Steckdose für Kühlschrank
1 Steckdose für Dunstabzug
1 Festanschluss für E-Herd
1 Raumthermostat

3.8.10 Hauseingang außen:

2 Schalter
1 Lampenauslass
1 Klingelknopf mit Gong in der Diele

3.8.11 Schlafräume je:

1 Schalter
5 Steckdose
1 Lampenauslass
1 Leerrohr mit Kabel und Dose für TV
1 Leerrohr mit Kabel und Dose für Telefon
1 Raumthermostat

3.8.12 Bad:

1 Schalter
2 Steckdose
2 Lampenauslass
1 Raumthermostat

3.8.13 Gäste-WC:

1 Schalter
1 Steckdose
1 Lampenauslass
1 Raumthermostat

3.8.14 Speicher:

1 Schalter
1 Steckdose
1 Lampenauslass

3.8.15 Terrasse:

1 Schalter
1 Steckdose in wetterfester Ausführung
1 Lampenauslass

3.9 Heizung – Gas Heizung

3.9.1 VIESSMANN Vitodens 200-W Gas-Brennwertheizgerät mit Vitotronic 200.

3.9.2 Viessmann Vitocell 100-W Warmwasserspeicher mit 400 Litern.

3.9.3 Kollektoren für Solarfläche für Brauchwassererwärmung Fabrikat Viessmann Vitosol 200-F. (Fläche nach EnEv-Berechung) Die Wartung einer Heizkesselanlage ist durch die Heizanlagen-Verordnung und die Normen DIN 4755, DIN 4756 und DIN 1988-8 vorgeschrieben.

3.9.4 Fußbodenheizung im kompletten EG und OG. 

3.9.5 Als preisgleiche Alternative bieten wir Ihnen eine Luftwärmepumpe an. Gasheizung, Solar sowie das Lüftunssystem entfallen bei dieser Gegenrechnung.

3.10 Lüftungssystem

3.10.1 Dezentrale Lüftungsgeräte Fabrikat Viessmann Vitovent 200-D (HR B55), Anzahl nach Lüftungskonzept.

3.11 Estrich und Isoliermaßnahmen

3.11.1 Fußböden sämtlicher Wohn- und Schlafräume erhalten einen schwimmenden Estrich auf Wärmedämmplatten bzw. Trittschalldämmplatten.

3.11.2 An den Kelleraußenwänden wird eine Noppenfolie als mechanischer Schutz für die Perimeterdämmung angebracht.

3.11.3 Alle Heiz- und Warmwasserrohre erhalten eine Isolierung aus Kunst- oder Mineralfaser.

3.12 Putzarbeiten

3.12.1 Außenputzarbeiten mit Unterputz Kalk-Zement-Leichtputz, sowie letzte Lage mit mineralischem Edelputz, in weiß.

3.12.2 Wände in Wohn- und Schlafräume erhalten einen streichfähigen Feinputz. Die Betondecken der Wohn- und Schlafräume werden mit flüssiger Rauhfaser spritzbeschichtet.

3.12.3 Gemauerte Kellerwände erhalten ebenfalls einen Feinputz.

3.12.4 Betondecken und –wände im Keller werden nicht verputzt.

3.12.5 Der Sockel wird nach DIN ausgeführt 

3.12.6 Die Sockelhöhe ist vor den Putzarbeiten vom Bauherrn festzulegen. 

3.12.7 Vollflächige Gewebespachtelung an der Westseite des Hauses (Wetterseite). 

3.13 Fliesenarbeiten

3.13.1 Materialpreis: Einkalkuliert ist ein Materialpreis für Boden- und Wandfliesen von 25,- € pro m² inkl. MwSt.

3.13.2 Bad und Gäste-WC: Die Wände werden 1,50m hoch und im Duschbereich deckenhoch gefliest.

3.13.3 Die Fliesen werden gerade verlegt und das Verlegeformat ist maximal 30 x 60cm. 

3.13.4 Folgende Räume erhalten Bodenfliesen: Küche, Esszimmer, WF, Flur EG, Speise, AR, Garderobe.

3.13.5 Alle Räume mit Fliesenbelag erhalten Abschlussleisten aus Holz oder Fliese.

3.13.6 Fensterbänke: Alle Wohnraumfensterbrüstungen werden innen mit Marmor Jura, Botticino oder Carara 3 cm stark abgedeckt.

3.14 Bodenbeläge

3.14.1 Folgende Räume erhalten einen Laminatboden (Materialwert 15,00 € incl. MwSt.) , schwimmend verlegt: Alle Schlaf- und Wohnräume.

3.15 Malerarbeiten

3.15.1 Alle Holzteile wie Dachvorsprung werden mit einer Holzschutzfarbe lasiert.

3.15.2 Decken und Wände sämtlicher Räume im KG, EG und OG werden mit lösungsmittel- und weichmacherfreier Silikatfarbe auf mineralischer Basis weiß gestrichen.

3.15.3 Rigipsdecken im Dachgeschoß werden weiß mit Silikatfarbe gestrichen.

3.15.4 Betondecken und –wände im Keller werden 2 x mit Silikatfarbe gestrichen.

3.15.5 Ein einmaliger Fassadenanstrich ist im Festpreis enthalten.

4. Außenanlagen

4.1

4.1.1 Die Herstellung der Außenanlagen ist im Leistungsumfang nicht enthalten.

5. Allgemeine Geschäftsbedingungen

5.1 Leistungsumfang

5.1.1 Die WKN Wohnbau GmbH errichtet das Bauvorhaben schlüsselfertig gemäß dem Angebot, der Leistungs- und Baubeschreibung, und den genehmigten Bauplänen. Die Leistungs- und Baubeschreibung und die genehmigten Baupläne sind Bestandteile dieses Vertrages.

5.1.2 Die Anfuhr von fehlendem Erdreich ist im Leistungsumfang nicht enthalten.

5.1.3 Sollten Lücken in der Baubeschreibung oder Planung bestehen, so gelten die jeweiligen DINNormen und die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst.

5.1 Leistungsumfang

5.1.1 Die WKN Wohnbau GmbH errichtet das Bauvorhaben schlüsselfertig gemäß dem Angebot, der Leistungs- und Baubeschreibung, und den genehmigten Bauplänen. Die Leistungs- und Baubeschreibung und die genehmigten Baupläne sind Bestandteile dieses Vertrages.

5.1.2 Die Anfuhr von fehlendem Erdreich ist im Leistungsumfang nicht enthalten.

5.1.3 Sollten Lücken in der Baubeschreibung oder Planung bestehen, so gelten die jeweiligen DINNormen und die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst.

5.2 Übergabe

5.2.1 Das schlüsselfertige Bauwerk wird besenrein übergeben.

5.3 Planungsänderung

5.3.1 Die WKN Wohnbau GmbH ist berechtigt und verpflichtet, Änderungen in der Planung oder in der Bauausführung, die durch behördliche Auflagen oder aus technischen Gründen erforderlich werden, vorzunehmen, sofern eine wirtschaftlich gleichwertige Bauausführung sichergestellt ist. Die durch solche Änderungen sich ergebenden Mehrkosten hat der Bauherr zu tragen.

5.4 Sonderwünsche

5.4.1 Der Bauherr ist berechtigt, Sonderwünsche auch nach Baubeginn geltend zu machen, soweit deren Durchführung baurechtlich zulässig, entsprechen dem Baufortschritt bautechnisch noch möglich ist und soweit keine wesentliche Verzögerung der Bauabwicklung eintritt. Die durch solche Sonderwünsche sich ergebenden Mehrkosten hat der Bauherr zu tragen. Nachträge über einer Summe von 5.000,- € inkl. MwSt. werden gesondert in Rechnung gestellt.

5.5 Festpreis

5.5.1 Der Gesamtpreis umfasst sämtliche Leistungen gemäß der Leistungs- und Baubeschreibung. Durch ihn sind alle technischen Betreuungsleistungen abgegolten. Der Gesamtpreis ist ein Festpreis. An diesen Festpreis ist die WKN Wohnbau GmbH gebunden, wenn innerhalb von fünf Monaten seit Vertragsabschluß neben einem baureifen Grundstück eine auflagenfreie Genehmigung des eingereichten Bauantrages vorliegt und die Finanzierung gesichert ist. Liegen diese Vorraussetzungen nicht vor, und kann deshalb mit dem Bau nicht innerhalb von sechs Monaten seit Vertragsabschluß begonnen werden, ist eine Erhöhung auf Veränderungen von preisbildenden Faktoren beruht, die unvorhersehbar nach Vertragsabschluß entstanden sind. Die Festpreiserhöhung muss ihrer Höhe nach durch die Veränderung der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sein und dem Bauherrn innerhalb angemessener Frist angezeigt werden. Dasselbe gilt, wenn der Baubeginn infolge höherer Gewalt nicht innerhalb von sechs Monaten seit Vertragsabschluß erfolgen kann, oder wenn die Bauzeit infolge höherer Gewalt oder durch Verschuldung des Bauherrn länger als zwölf Monate beträgt.

5.5.2 Im Gesamtpreis ist die MwSt. enthalten. Erhöht sich die MwSt. nach Vertragsabschluß, so ist die WKN Wohnbau GmbH zur Nachforderung des entsprechenden Betrages berechtigt.

5.5.3 Die Vertragsparteinen sind sich einig, dass Teilleistungen, die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des höheren Umsatzsteuersatzes erbracht sind, mit dem bis dahin gültigen Steuersatz gesondert abgerechnet werden können. Als Selbstständig geschuldete und bewirkte Teilleistungen werden dabei die laut Zahlungsplan den einzelnen Teilraten zugrunde liegenden Leistungen angesehen.

5.6 Grundlagen des Festpreises

5.6.1 Der kalkulierte Festpreis bezieht sich immer aus ein waagrechtes oder leicht geneigtes Terrain mit ca. 20 – 30 cm Humusschicht und lockeren, nicht bindigen Boden (Bodenpressung ca. 1,5 kp/cm²) ohne nennenswerte Bepflanzung, Gebäudeteile oder sonstige Hindernisse. Zufahrt für schwere Lastzüge und Baukran muss gesichert sein.

5.6.2 Die Abgabe des Festpreises wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass sich im Baugrubenbereich weder Quellen, Hangwasser, noch Grundwasser befinden. Der Grundwasserstand liegt mindestens 30 cm unter Kellersohle.

5.6.3 Es wird davon ausgegangen, dass die Abwasserbeseitigung des Hauses ohne den Einbau von Schmutzwasserpumpen oder Fäkalienhebepumpen erfolgen kann.

5.6.4 Liegt eine der vorgenannten Vorraussetzungen nicht vor, ist die Fa. WKN Wohnbau GmbH berechtigt, die Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

5.6.5 Eventuell erforderliche Baugrubensicherung, insbesondere zu Nachbargrundstücken und Gebäuden, wie z. B. Baugrubenverbau, Unterfangungsarbeiten, manuelles Verfüllen der Baugrube, sowie Verdichten des Materials, sind im Festpreis nicht enthalten.

5.6.6 Die Grenzsteine bzw. Markierungen sind durch den Bauherrn freizulegen um eine einwandfreie Schnurgerüst Erstellung und Schnurgerüstabnahme durchführen zu können.

5.7 Leistungen auf Wunsch

5.7.1 Leistungen, die „auf Wunsch“ des Bauherrn ausgeführt werden sollen, werden gesondert in Rechnung gestellt.

5.8 Behördengebühren

5.8.1 Alle mit dem Bauvorhaben zusammenhängenden Gebühren, wie z. B. Gutachtergebühren bei Bodenuntersuchungen, Anschlusskosten der Versorgungsträger, behördliche Genehmigungs- und Abnahmegebühren, sowie die sonstigen Gebühren für Vermessung, Statik, etc. sind im Festpreis nicht enthalten.

5.8.2 Alle Mehrkosten durch Auflagen der Behörden, Kosten für besondere Schallschutz- und feuerhemmenden Maßnahmen sind im Festpreis ebenfalls nicht enthalten.

5.8.3 Dies gilt auch für ausnahmsweise erforderliche Baumbestands- oder Bewässerungspläne, Kosten für Zeichnungen, die für einen Antrag auf Abbruch erforderlich sind.

5.9 Zahlungsplan

5.9.1 Der vereinbarte Gesamtpreis ist wie folgt fällig:

a) Bei Fertigstellung der Fundamente und Kellersohle                                        10%
b) Bei Fertigstellung der Kellerdecke                                                                 10%
c) Bei Fertigstellung der EG-Decke                                                                     10%
d) Bei Fertigstellung des Dachstuhles                                                                 10%
e) Bei erfolgter Dacheindeckung                                                                        15%
f) Bei Fertigstellung der Sanitär-Rohinstallation und Einbau der Fenster              10%
g) Bei Fertigstellung des Innenputzes                                                                 15%
h) Bei Fertigstellung des Estriches                                                                     10%
i) Bei Fertigstellung der Fliesenarbeiten                                                              5%
j) Bei Schlüsselübergabe                                                                                     5%

5.9.2 Die jeweiligen Teilraten sind innerhalb von zwei Wochen nach Ausstellung der Teilrechnungen zu zahlen.

5.9.3 Mehrkosten für die Durchführung von Sonderleistungen werden nach Fertigstellung der Sonderleistungen fällig.

5.10 Vergabe von Bauleistungen

5.10.1 Die WKN Wohnbau GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Leistungspflichten Dritter zu bedienen. Dabei werden die Bauleistungen im Namen und für Rechnung der WKN Wohnbau GmbH vergeben.

5.11 Gewährleistung

5.11.1 Die Haftung der WKN Wohnbau GmbH beschränkt sich auf das Recht der Nachbesserung. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung steht dem Bauherrn ein Anspruch auf Minderung zu. Das Recht auf Wandelung ist ausgeschlossen. Im übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Mängel am Bauwerk 5 Jahre ab der Abnahme. Die Verjährungsfrist für mängelbedingte Ansprüche und Rechte bei neu hergestellten Sachen oder Werksleistungen 2 Jahre.

5.11.2 Sofern von der Rechtsprechung für zulässig erachtet, beschränkt sich die WKN Wohnbau GmbH die Gewährleistungspflicht für Verschleißteile, z. B. Dichtungen, Dehnungsfugen, Scharniere, Schalter auf ein Jahr und für Beleuchtungsmaterial und sonstige kurzlebige Verbrauchsteile, sechs Monate.

5.12 Hausrecht

5.12.1 Für die Durchführung des Bauvorhabens wird der WKN Wohnbau GmbH und dem Bauherren ein geteiltes Hausrecht erteilt.

5.13 Schlußbestimmungen

5.13.1 Sollten einzelne Bestimmungen diese Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

5.13.2 Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichen Bestätigung durch die WKN Wohnbau GmbH. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden.

5.13.3 Skizzen, Pläne und Zeichnungen, die von der Fa. WKN Wohnbau GmbH angefertigt wurden, bleiben Eigentum der Fa. WKN Wohnbau GmbH. Diese Werke sind urheberrechtlich geschützt. Ihre Weiterverwendung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Fa. WKN Wohnbau GmbH zulässig.

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